Audit
Sonderprüfungen und
prüfungsnahe Leistungen

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Sonderprüfungen und prüfungsnahe Dienstleistungen

Auch außerhalb der klassischen Abschlussprüfung gibt es viele branchenspezifische oder durch gesetzliche Bestimmungen vorgeschriebene Anlässe für Prüfungen oder anderweitige Bestätigungsleistungen.

Zu unserem Leistungsumfang gehören unter anderem:

  • Prüfungen nach EEG oder KWK-G,
  • Erteilungen von Softwarebescheinigungen,
  • Prüfungserweiterungen nach § 53 HGrG und
  • Prüfungen nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) sowie
  • die Beratung in Rechnungslegungsfragen.

Prüfungen nach EEG / KWK-G

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) enthalten zahlreiche Regelungen zur Begünstigung von Investitionen in erneuerbare Energien, aber auch zur Verhinderung von Wettbewerbsnachteilen für Unternehmen, die z.B. aus einer erhöhten EEG-Umlage resultieren. Eine Begrenzung der EEG-Umlage ist nach dem EEG 2017 bereits bei einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als einer Gigawattstunde möglich.

Die Inanspruchnahme der genannten Vergünstigungen erfordert teilweise die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich und können Ihnen deshalb diese Bestätigungsleistungen anbieten.

Erteilung von Softwarebescheinigungen

Dank unserer interdisziplinären Expertise in IT-Consulting und Wirtschaftsprüfung bieten wir Prüfungen von Softwareprodukten nach dem IDW-Prüfungsstandard PS 880 an. Basierend auf einer Definition von Kriterien, denen ein Softwareprodukt genügen soll, wie z.B. GoB-Konformität, unterziehen wir dieses einer Aufbau- und Funktionsprüfung.

Über die Ergebnisse unserer Prüfungshandlungen erstellen wir einen Bericht und fassen die Ergebnisse in einer Softwarebescheinigung zusammen. So wird dem Softwareanbieter die Sicherheit gegeben, ein kriterienkonformes Produkt anzubieten. Das ist auch ein Verkaufsargument für das Softwareprodukt.

Prüfung nach § 53 HGrG

Ist eine Gebietskörperschaft mehrheitlich an einem privatrechtlichen Unternehmen beteiligt, so muss nach § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) die Jahresabschlussprüfung um eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse erweitert werden.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erstreckt sich insbesondere auf die wichtigen Bereiche Organisation, Controlling, Investitionen und Finanzierung, Beschaffung und Auftragsvergabe sowie auf die Einrichtung und die Funktionsfähigkeit eines Risikomanagements. Darüber hinaus erfolgt im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG auch eine vertiefende Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.

Prüfungen nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

§ 34c der Gewerbeordnung (GewO) regelt, dass für Bauträger, Baubetreuer und Anlagenvermittler bestimmte Verpflichtungen gelten. Zur Umsetzung dieser und anderer Anforderungen wurde die Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer (Makler- und Bauträgerverordnung – MaBV) erlassen. Diese enthält unter anderem in den §§ 2 bis 14 Regelungen zu bestimmten Themengebieten, deren Einhaltung durch einen Wirtschaftsprüfer zu bestätigen ist.

Aus der Betreuung zahlreicher Immobilienprojekte verfügen wir über umfangreiche Expertise in diesem Bereich und bietet auf dieser Grundlage Prüfungen nach § 16 MaBV an.

Beratung zur Rechnungslegung

Gerade bei der Bilanzierung nach internationalen Rechnungslegungsstandards gibt es komplexe Aufgabenstellungen. Beispiele sind die Erstellung von Jahres- bzw. Konzernabschluss oder die Erarbeitung eines Bilanzierungshandbuches nach IFRS für alle unternehmensrelevanten Sachverhalte. Eine andere Herausforderung ist die Einrichtung und Aufrechterhaltung von spezialisierten Reporting-Systemen.

Es ist wenig zielführend, für solche besonderen Fragestellungen eigene Ressourcen aufzubauen und laufend zu qualifizieren. Oftmals empfiehlt es sich an dieser Stelle auf externe Unterstützung mit spezifischer Erfahrung zurückzugreifen.

Unsere Berater haben umfangreiche Erfahrungen bei der Strukturierung und Durchführung derartiger Projekte. Die hohe Qualifikation unserer Mitarbeiter ermöglicht es uns, innerhalb kurzer Zeit Problemlösungen zu entwickeln, diese mit Ihnen zu erörtern und dann umzusetzen.

Weitere Leistungen der Wirtschaftsprüfung

Zu unseren Leistungen im Audit gehören auch die klassischen Abschlussprüfungen sowie Sonderprüfungen und prüfungsnahe Dienstleistungen:

Ihre Ansprechpartner

Sebastian Motzkus

Sebastian Motzkus

Wirtschaftsprüfer

T: (030) 28 49 87 215

E: sebastian.motzkus@aios.de

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sebastian.motzkus@aios.de

Marco Schneider

Marco Schneider

Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Geschäftsführer

T: (030) 28 49 87 204

E: marco.schneider@aios.de

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marco.schneider@aios.de