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M&A-Team von AIOS berät beim Verkauf von H&H Communication Lab GmbH an Across Systems GmbH ein Unternehmen der Volaris Gruppe

03 / 2024

Across erwirbt 100 % der Gesellschaftsanteile an der Communication Lab, Ulm – der deutschen Agentur für Corporate Language für Branchen wie Versicherungen und Banken.

H&H Communication Lab unterstützt mit seiner Software TextLab und seinem Redaktionsteam seit 2006 große und mittelständische Unternehmen dabei, verständlich und modern zu kommunizieren.

Across entwickelt erstklassige intelligente Software-Lösungen für Übersetzungen und Sprachmanagement, so unterstützt es Unternehmen Kommunikationsziele zu erreichen. Die Across Systems ist seit dem 04.01.2021 teil der Volaris Group Inc.

Mit dem Abschluss dieser Transaktion im März erweitert das AIOS-M&A-Team seine lange Reihe erfolgreich unterstützter Nachfolgeregelungen im Bereich der Unternehmensdienstleistungen. Das AIOS-M&A-Team bestand aus Merten Kroehan (Projektleiter) und Sabrina Schattenberg, wurde intern von AIOS-Bewertungs-Professionals unterstützt.

Wenn Sie als Gesellschafter von den Vorteilen eines Zusammenschlusses profitieren und gleichzeitig Ihr unternehmerisches Risiko reduzieren möchten, oder wenn Sie Teile Ihres Vermögens sichern oder aus Altersgründen Ihre unternehmerische Karriere beenden möchten, können Sie jederzeit mit uns sprechen. Gern beraten wir Sie zu diesem Thema individuell und selbstverständlich unter Wahrung höchster Vertraulichkeit.

M&A-Team von AIOS berät EVS Translations beim Verkauf an unbabel

01 / 2023AIOS-NewsMergers & Acquisitions
  • unbabel erwirbt 100 % der Gesellschaftsanteile an der EVS Translations, Offenbach – dem deutschen Anbieter für Qualitätsübersetzungen für Branchen wie Finanzen, Recht und Automotiv
  • Transaktionsteam der AIOS GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft begleitet Verkaufsprozess für Gesellschafter der EVS Translations ganzheitlich
  • Transaktion wurde am 9. Januar 2023 abgeschlossen
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EVS Translations zählt als internationales Übersetzungsunternehmen zu den Top-100-Sprachdienstleistern. Ein globales Team aus erfahrenen Projektmanagern, Übersetzern, Korrektoren und Experten für Übersetzungstechnologie liefert hochwertige Sprachlösungen für internationale Unternehmen innerhalb einer datensicheren, zertifizierten Umgebung.

Unbabel ist ein US-amerikanischer Anbieter für mehrsprachige Übersetzungen. Die Language-Operations-Plattform (LangOps) des Unternehmens kombiniert fortschrittliche Künstliche Intelligenz mit Training und Unterstützung durch menschliche Spezialisten. So entstehen schnelle, effiziente und qualitativ hochwertige Übersetzungen, die durch KI-basierte Prozesse optimiert und damit im Laufe der Zeit immer genauer und besser werden.

Das Unternehmen mit Sitz in San Francisco, Kalifornien, arbeitet mit führenden Marken wie Booking.com, Nestle, Panasonic, Patagonia und UPS zusammen, die auf diese Weise mühelos mit ihren Kunden auf der ganzen Welt kommunizieren können, egal welche Sprache sie sprechen.

Mit dem Abschluss dieser Transaktion im Januar erweitert das AIOS-M&A-Team seine lange Reihe erfolgreich unterstützter Nachfolgeregelungen bei Unternehmen im Sprachdienstleistungsbereich. Das AIOS-M&A-Team bestand aus Merten Kroehan (Projektleiter) und Sabrina Schattenberg, wurde intern von AIOS-Bewertungs-Professionals unterstützt. Die juristische Beratung der Verkäufer erfolgte erfolgte durch Dr. Fabio Borggreve von Squire Patton Boggs Rechtsanwälte.

Wenn auch Sie die Vorteile eines Zusammenschlusses nutzen, als Geschäftsführer weiter tätig bleiben, aber nicht mehr das volle unternehmerische Risiko tragen und bereits einen Teil Ihres Vermögens sichern möchten oder aber auch z. B. aus Altersgründen komplett Ihre unternehmerische Karriere beenden möchten, dann sprechen Sie uns vertraulich an. Gern beraten wir Sie zu diesem Thema individuell und selbstverständlich unter Wahrung höchster Verschwiegenheit.

Warum die IT-Konsolidierung eine nutzerorientierte, agile und zielorientierte Herangehensweise benötigt

Die IT-Konsolidierung des Bundes (IT-K) ist und bleibt eine hochkomplexe Herausforderung für die Bundesverwaltung. Der Bund hat sich deshalb in der jüngsten Neuaufstellung darauf geeinigt, die Verantwortung auf mehrere Schultern zu verteilen. Während das BMI die Dienstekonsolidierung Bund (DK) steuert, liegt die Verantwortung für die Betriebskonsolidierung Bund (BKB), d. h. die Bündelung des IT-Betriebs, beim BMF. DK und BKB werden operativ durch den zentralen IT-Dienstleister der Bundesverwaltung ITZBund umgesetzt. Im Bundeskanzleramt erfolgt das strategische Controlling das Gesamtvorhabens IT-K.

AIOS hat gemeinsam mit Kooperationspartnern ein Positionspapier zu dem Großvorhaben IT-K entwickelt. Mit vereinter Expertise wird die IT-K aus einem ebenso praxisbezogenen wie kritischen Blickwinkel betrachtet und Handlungsempfehlungen aufgezeigt.

Für eine erfolgreiche IT-K sind folgende Bausteine unentbehrlich:

  • Eine klar definierte, institutionsübergreifende Zielsetzung
  • Eine intensivere Nutzerorientierung
  • Ein systematisches Kundenmanagement
  • Ein agileres Projekt- und Programmmanagement

Durch Zusammenwirken dieser Handlungsempfehlungen kann die IT-K erfolgreich umgesetzt werden. Damit wird der Grundstein für die weitere digitale Transformation der Verwaltung gelegt.

Das Positionspapier finden Sie hier.

Bei Fragen oder Anregungen zum Thema IT-K und Leistungen rund um den Rahmenvertrag IT-Strategie und Management: IT-K Bund und die weiteren Rahmenverträge des 3-Partner-Modells stehen wir gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner sind

Thomas Brendel

Geschäftsführender Partner

T: 030 / 28 49 87 107

thomas.brendel@aios.de

 

Martin Lehrmann

Geschäftsbereichsleiter

T: 030 / 28 49 87 120

martin.lehrmann@aios.de

Agilität und Vergabe

Vor fast 20 Jahren wurden mit dem Agilen Manifest die Leitsätze für agile Entwicklung formuliert. Mittlerweile sind Scrum und andere agile Methoden in der Privatwirtschaft nicht mehr nur in der Software-Entwicklung, sondern auch in anderen Projektbereichen weit verbreitet. Zudem gibt es in der öffentlichen Verwaltung immer häufiger den Wunsch, Projekte agil umzusetzen. Die Herausforderung für die öffentlichen Auftraggeber besteht dabei zunächst darin, die agile Methodik im Rahmen eines Vergabeverfahrens zu berücksichtigen, insbesondere wegen des Erfordernisses einer eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung. Wir, die AIOS GmbH, unterstützen öffentliche Auftraggeber dabei, vergaberechtskonforme Ausschreibungen für erfolgreiche agile Projekte durchzuführen.

Corona-Hilfen für Selbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen

03 / 2020

Damit Selbständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen jetzt nicht die Puste ausgeht, haben die Bundes- und Länderregierungen umfangreiche Maßnahmenpakete als Schutzschirm für die Wirtschaft auf den Weg gebracht. Wo man jetztFördermittel zur Stützung und Liquiditätssicherung erhalten kann, zeigen wir Ihnen kurz auf:

 

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Soforthilfen für Kleinstfirmen sowie Solo-Selbstständige (Nicht rückzahlbare Zuschüsse)

Musiker, Fotografen, Physiotherapeuten etc.: Diese Hilfen variieren in der Höhe der Förderung als auch den Zugangsbedingungen von Bundesland zu Bundesland und bewegen sich derzeit zwischen 5.000 (bis zu 5 Mitarbeiter) und 60.000 Euro (bis 100 Mitarbeiter). Diese können durch Bundesmittel noch aufgestockt und für einen Zeitraum von 3 Monaten gewährt werden. Nach Ablauf dieser Frist soll auch eine erneute Antragstellung möglich sein. Zur Prüfung, inwieweit Ihr Unternehmen diese Kriterien erfüllt, müssen die Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes herangezogen werden. Die Mittel können beantragt werden für:

  • Bundesmittel: ausschließlich laufende Betriebskosten (Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä.)
  • Landesmittel: Betriebskosten und Personalkosten (eigenes Gehalt sowie Gehälter für Beschäftigte)

Anbei auszugsweise einige Links und Hinweise zur Antragstellung. Folgende Angaben müssen bei der Beantragung der Zuschüsse bereitgehalten werden:

  • Name, Straße, PLZ, Rechtsform der Firma
  • Ausweisdokument
  • Steuer-ID
  • Bankverbindung der Firma
  • Wenn vorhanden: Umsatzsteuer-ID

 

Bund

Die Zuschüsse des Bundes zu der Soforthilfe ergänzen die jeweiligen Landesprogramme. Über die jeweiligen Landesportale können Unternehmer bzw. Unternehmen folgende zusätzliche Förderungen aus Bundesmitteln beantragen:

  • Unternehmen bis 5 Beschäftige weitere Zuschüsse bis zu 9.000.- Euro aus Bundesmitteln
  • Unternehmen bis 10 Beschäftige weitere Zuschüsse bis zu 15.000.- Euro aus Bundesmitteln

 

Länder

Für die einzelnen Länder finden Sie jeweils einen Link.

 

Liquiditätshilfen (Darlehen / Kredite)

Liquiditätshilfen Berlin – Rettungspaket Corona-Soforthilfe

  • Rettungsbeihilfen mit einer Laufzeit von 2 Jahren
  • Zinslose Darlehen bis 500 TEUR
  • Selbstschuldnerische Bürgschaft in Darlehenshöhe obligatorisch

Mehr Informationen unter: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/liquiditaetshilfen-berlin.html

 

KfW Unternehmerkredite

  • Finanzierung über die Hausbank (80-90% Risikoübernahme durch die KfW)
  • Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfolgt eine 90% Risikoübernahme gegenüber der Hausbank. 100% Kreditrückzahlung und Haftung durch den Kreditnehmer.
  • Zinssatz zwischen 1 und 1,46% je nach Bonität für kleine und mittlere Unternehmen

Mehr Informationen unter: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

 

Kurzarbeitergeld (KUG)

Erleichterte Bedingungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld KUG. Eine Beantragung ist möglich. Zu den Einzelheiten verweisen wir auf unseren KUG Newsletter vom 18. März 2020 „Regelung wegen Corona–Krise, der ebenfalls auf dieser Website zu finden ist.

 

Steuern

  • Zinslose Steuerstundung fälliger Steuerzahlungen für Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer) des Steuerpflichtigen, soweit eine Geschäftsbeeinträchtigung durch die Corona Pandemie vorliegt. In begründeten Ausnahmefällen gilt dies auch für die Lohnsteuer.
  • Herabsetzung von Sondervorauszahlungen zur Umsatzsteuer auf 0.-EUR bei Beibehaltung der Dauerfristverlängerung
  • Herabsetzung von Steuervorauszahlungen
  • Erlass von Säumnis- und Verspätungszuschlägen
  • Vollstreckungsschutz bis zum 31. Dezember 2020 für Steuerpflichtige soweit eine Geschäftsbeeinträchtigung durch die Corona Pandemie vorliegt.

 

Erleichterte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Soweit der Unternehmer trotz Beantragung bzw. Inanspruchnahme der vorstehenden Erleichterungen und Hilfen nicht in der Lage ist, die fälligen Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen, kann eine Stundung für die Monate März und April 2020 beantragt werden.

Mehr Informationen unter: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2020/PM_2020-03-25_Beitragsstundungen.pdf

 

Unsere Beratung für Sie:

Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung dieser Mittel benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Steuerberater bzw. schicken Sie uns eine Kontaktanfrage, wenn Sie noch kein Mandant unserer Kanzlei sein sollten.

 

Regelung wegen Corona-Krise

03 / 2020

Kurzarbeitergeld rückwirkend ab 1. März

Das Kurzarbeitergeld wegen der Corona-Krise kann kurzfristig fließen und bereits jetzt beantragt werden. Wie Bundesarbeitsminister Heil mitteilte, tritt es rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft und wird auch rückwirkend ausgezahlt.

Bundesregierung und Gesetzgeber haben Sonderregelungen und Erleichterungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen. (Stand 17.03.2020)

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Sehr geehrte Mandanten,

auf Grund der vielen Beratungsanfragen „Kurarbeitergeld (kurz KUG)“ im Zusammenhang mit dem Corona-Virus anbei die Zusammenfassung zu den Neuregelungen beim Kurzarbeitergeld.

Die Ausbreitung des Corona Virus stellt Wirtschaft und Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. Um Beschäftigte und Unternehmen zu unterstützen, ist im Eilverfahren die gesetzliche Grundlage für einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld geschaffen worden.

Bundesregierung und Gesetzgeber haben Sonderregelungen und Erleichterungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen. Die Regelungen treten rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft:

  • Wenn auf Grund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklung Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Diese Schwelle lag bisher bei 30 Prozent der Belegschaft.
  • Zudem werden Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge, die sie auch bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in volle Höhe erstattet.
  • Die Bundesagentur für Arbeit (BA) übernimmt beim Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67
  • Grundsätzlich ist auch Null-Kurzarbeit möglich, wenn zum Beispiel bei Kindertagesstätten der Betrieb vollständig eingestellt werden muss.
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden können. Das geltende Recht verlangt, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt und ins Minus gefahren werden.
  • Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können künftig Kurzarbeitergeld beziehen.

 

Die Bundesagentur für Arbeit (kurz BA) hat auf Ihrer Internetseite unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall  sämtliche Antragsunterlagen für Kurzarbeitergeld vorbereitet.

Wichtig ist, dass Arbeitgeber zunächst die Anzeige über Arbeitsausfall aufgeben, damit die BA über die bevorstehende Kurzarbeit informiert ist. Für das entsprechende Formular zur Anzeige https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf

Es ist ratsam, diese Anzeige auch ohne spätere Inanspruchnahme erstmal vorzunehmen, um sich den Anspruch zu sichern.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld jeweils mit den Arbeitnehmern vereinbart werden muss. In aktuellen Arbeitsverträgen sind entsprechende Klauseln oft nicht enthalten und müssen deshalb als Nachtrag vereinbart werden.

Gerne können wir Ihnen hierbei bei Bedarf Hilfestellung leisten. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Steuerberater.

Studie: Digitalisierung der Landesverwaltung in Deutschland

Die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung ist eine zentrale Herausforderung für staatliches Handeln. Den Bundesländern kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Eine neue Studie zeichnet ein detailliertes Bild über den Stand und die Herausforderungen und Perspektiven der digitalen Transformation der Landesverwaltung in Deutschland.

Nicht zuletzt das E-Government Gesetz stellt neue hohe Anforderung an die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Es wird also Zeit, dieses Thema aktiv voran zu bringen. AIOS begleitet Bund, Länder und Kommunen dabei fit für die digitale Zukunft zu werden.

Die Studie „Digitalisierung der Landesverwaltung in Deutschland“ wurde in Kooperation von AIOS, BearingPoint, Cassini, CGI, GBTEC und PwC durchgeführt und auf dem ÖV Symposium 2019 erstmals präsentiert.

Die ausführlichen Studienergebnisse können Sie hier herunterladen: Digitalisierung der Landesverwaltung in Deutschland

AIOS bei der unicontact 2019

10 / 2019Karriere

Auch in diesem Jahr wird AIOS am 19.11.2019 als Aussteller bei der 20. Karrieremesse der Universität Potsdam vertreten sein. Seit 1999 wird diese Karrieremesse jährlich in Kooperation mit der studentischen Unternehmensberatung uniClever e.V. der Universität Potsdam am Campus Griebnitzsee ausgerichtet. Wir freuen uns darauf, das Leistungsportfolio der AIOS-Unternehmensgruppe präsentieren zu dürfen sowie als langjähriger Kooperationspartner die studentische Initiative weiterhin zu unterstützen.

Schaut einfach mal zwischen 9:30 Uhr und 16:30 Uhr am AIOS-Messestand vorbei. Wir informieren Euch gerne über unser Unternehmen und spannende Karriereperspektiven bei AIOS.

Weitere Infos findet IHr unter: https://unicontact-potsdam.de

M&A-Team von AIOS berät text&form beim Verkauf an t’works Gruppe

05 / 2019AIOS-NewsMergers & Acquisitions
  • t’works GmbH erwirbt 100 % der Gesellschaftsanteile an der text&form GmbH, Berlin – einem führenden Dienstleister auf dem Gebiet der SAP-Übersetzungen
  • Transaktionsteam der AIOS GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft begleitet Verkaufsprozess für Gesellschafter der text&form GmbH ganzheitlich
  • Transaktion wurde am 7. Mai 2019 abgeschlossen
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Die text&form GmbH wurde 1996 in Berlin von den vier erfahrenen Übersetzern Kim Harris, Holger Hoffmann, Thomas Senf, und Thomas Ossowski in Berlin gegründet, die das Unternehmen bis zum erfolgten Verkauf gemeinschaftlich führten.

Die text&form GmbH ist ein etablierter Sprachdienstleister mit einem Schwerpunkt auf SAP-Übersetzungen – eine hochspezialisierte und komplexe Spielart der Softwarelokalisierung. SAP gehört seit 2004 zu den Hauptkunden des Unternehmens, zweimal wurde text&form als SAP-Sprachlieferant des Jahres ausgezeichnet. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Übersetzung technischer Dokumente.

Seit 2005 verfügt die Gesellschaft neben Berlin über einen Standort in Toronto, über den die Dienstleistungserbringungen für den nordamerikanischen Markt gesteuert werden.

Die t’works-Gruppe ist das Ergebnis einer Buy-and-Build-Strategie von Auctus Capital Partners AG im Sprachdienstleistungsbereich und besteht bisher aus den Unternehmen Wohanka, Obermaier & Kollegen, Ü-Werk und Enssner Zeitgeist Translations, die sich auf dem Weg zu einem führenden deutschen Übersetzungsdienstleister befinden. AIOS war in diesem Zusammenhang bereits bei Unternehmenstransaktionen unter Beteiligung der heutigen t’works-Gruppe in 2017/18 involviert.

Mit dem Abschluss dieser Transaktion im Mai 2019 erweitert das AIOS-M&A-Team seine lange Reihe erfolgreich unterstützter Nachfolgeregelungen bei Unternehmen im Sprach­dienstleistungsbereich. Das AIOS-M&A-Team bestand aus Merten Kroehan (Projektleiter) und Sabrina Schattenberg, wurde intern von AIOS-Bewertungs-Professionals unterstützt. Die juristische Beratung der Verkäufer erfolgte durch Neef-Legal Rechtsanwälte.

Wenn auch Sie die Vorteile eines Zusammenschlusses nutzen, als Geschäftsführer weiter tätig bleiben, aber nicht mehr das volle unternehmerische Risiko tragen und bereits einen Teil Ihres Vermögens sichern möchten oder aber auch z. B. aus Altersgründen komplett Ihre unternehmerische Karriere beenden möchten, dann sprechen Sie uns vertraulich an. Gern beraten wir Sie zu diesem Thema individuell und selbstverständlich unter Wahrung höchster Verschwiegenheit.

M&A-Team von AIOS berät medax – medizinischer Sprachendienst beim Verkauf an Transline Gruppe

05 / 2019AIOS-NewsMergers & Acquisitions
  • Transline Gruppe erwirbt medax – medizinischen Sprachendienst – einen führenden Dienstleister auf dem Gebiet der medizinischen Übersetzungen
  • Transaktionsteam der AIOS GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft begleitet Verkaufsprozess ganzheitlich
  • Transaktion wurde am 29.03.2019 abgeschlossen

 

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Die IT-Konsolidierung des Bundes

03 / 2019AIOS-News

Fest steht nun mittlerweile seit 2015, dass die IT-Konsolidierung des Bundes kommt und dass diese alle Bundesverwaltungen und Behörden in Deutschland betreffen wird. Die Komplexität der Konsolidierung der IT von mehr als 150 zum Teil extrem unterschiedlich aufgestellten Behörden ist dabei leicht nachvollziehbar.

„Die Konsolidierung der IT-Infrastruktur ist das größte behördenübergreifende Verwaltungsprojekt in dieser Legislaturperiode.“

- Dr. Reinhard Brandl, MdB

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Weil mit den Leitmotiven IT-Sicherheit, Datenschutz und Beherrschbarkeit der Informationstechnik bedeutende Ziele verfolgt werden, ist zur erfolgreichen Bewältigung dieses Mammutprojekts vor allem eine gute Planung und Vorbereitung notwendig. Die anspruchsvolle Leitung des Großprojektes wird durch das Bundesinnenministerium (BMI) getragen. Jedoch stehen alle Behörden in der Verantwortung, die notwendigen Daten zuzuliefern und eigene Vorbereitungen zu treffen, um zum Erfolg des Gesamtprojektes beizutragen.

Wie sich Behörden vorbereiten und hierbei unterstützt werden können, zeigt das Umweltbundesamt (UBA) mit der konzeptionellen Vorbereitung der IT-Konsolidierung.

Konzeptionelle Vorbereitung der IT-Konsolidierung im Umweltbundesamt

Nicht nur das Gesamtprojekt ist mit seinen mehr als 150 zu konsolidierenden Behörden sehr umfangreich. Auch die Vorbereitung in einer einzelnen Behörde kann bereits höchst komplex sein, wie das Beispiel des UBA zeigt. Das Umweltbundesamt hat über 13 Standorte, verteilt über ganz Deutschland. Die rund 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind vor allem am Hauptsitz in Dessau tätig. Die zentrale Umweltbehörde Deutschlands betreibt insgesamt 184 IT-Verfahren.

Um gut vorbereitet in die IT-Konsolidierung einzutreten, hat das UBA im Jahr 2018 die dazu notwendige, vorbereitende umfassende Aufnahme aller IT-Verfahren veranlasst und in strukturierter Form alle wesentlichen technischen Details und organisatorischen Rahmenbedingungen erfasst. Um das begrenzte eigene Personal von dieser notwendigen Zusatzarbeit zu entlasten, hat AIOS dabei unterstützt.

Mit unserer Expertise im Bereich IT-Beratung konnten wir für das UBA Kunden eine belastbare Datenbasis erheben, auf deren Grundlage wir die Migrationsrisiken für IT-Verfahren bei der Konsolidierung analysiert haben. Für das UBA Kunden steht als Projektergebnis eine wichtige Planungsgrundlage zur Verfügung, auf deren Basis haushalterische Planungen angestoßen werden sowie die notwendigen nächsten Schritte eingeleitet werden können.

Neben der Ist-Aufnahme und der Migrationsrisikoanalyse haben wir unseren Kunden zudem im Bereich Change-Management unterstützt und durch Kommunikation und Information innerhalb der Behörde dazu beigetragen, Vorbehalte gegen sich ändernde Rahmenbedingungen abzubauen.

Fusion der AIOS Tax AG mit der Kanzlei des Steuerberaters Sebastian Schulze

01 / 2019AIOS-News

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, das seit dem 1. Januar 2019 die AIOS Tax AG durch Fusion mit der Kanzlei des Steuerberaters Sebastian Schulze eine signifikante fachliche und personelle Verstärkung erfahren hat.

Herr Schulze und sein Team betreuen neben kleinen und mittelständischen Unternehmen gemeinnützige Einrichtungen und wachstumsstarke Start-Up-Unternehmen.

Sebastian Schulze ist zum Mitglied des Vorstands berufen worden.