Blitzlicht 03/2017

Alle Mandanteninformationen

Blitzlicht 03/2017

In dieser Ausgabe, kurz zusammengefasst:

Einkommensteuer

  • Aufwendungen für Fortbildungen mit persönlichkeitsbildendem Charakter als Werbungskosten oder Betriebsausgaben
  • Aufwendungen für Geburtstagsfeier im Allgemeinen nicht als Werbungskosten anzuerkennen

Unternehmer/Unternehmen

  • Maßgebendes Pensionsalter bei der Bewertung von Versorgungszusagen

Umsatzsteuer

  • Für Vorsteuerzwecke zu beachten: Frist zur Zuordnungsentscheidung von gemischt genutzten Leistungen zum Unternehmen endet am 31. Mai
  • Kein Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen im Billigkeitswege
  • Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Frühstück im Hotel ist regelmäßig der vom Hotelier gesondert ausgewiesene Betrag
  • Rückwirkende Berichtigung von Rechnungen ist möglich

Arbeitsrecht

  • Eingeschränkter Unfallschutz im Home-Office

Mieter/Vermieter

  • Einkünfteerzielungsabsicht kann auch bei lang andauerndem Leerstand einer Wohnung gegeben sein