AIOS steht für Wirtschaftsprüfung.
AIOS ist Ihr Partner für qualifizierte und effiziente Wirtschaftsprüfung. Unser Leistungsspektrum umfasst neben Abschlussprüfungen auch prüferische Durchsichten, Sonderprüfungen und prüfungsnahe Dienstleistungen. Wir stehen mit unserem Namen für langjährige Expertise und garantieren Ihnen mit unserer Unterschrift hohe Prüfungs- und Berichterstattungsqualität.
Ihre Ansprechpartner
Was AIOS ausmacht
AIOS unterstützt Sie mit qualifizierter Wirtschaftsprüfung, die finanzielle Integrität Ihres Unternehmens sicherzustellen. Unsere erfahrenen Spezialisten führen Prüfungsleistungen nach den gesetzlich geforderten Standards durch. Dies erhöht das Vertrauen in Ihre Finanzdatenkommunikation gegenüber allen Stakeholdern und ist eine Basis für eine solide Finanzierung. Ein qualitativ hochwertiges Audit ist eine der Säulen für die Nachhaltigkeit Ihres Geschäftserfolgs.
AIOS ist mehr
Neben der Wirtschaftsprüfung bietet AIOS Dienstleistungen im Rechnungswesen und in der Informationstechnologie an.
Sonderprüfungen und prüfungsnahe Dienstleistungen
Neben Jahres- und Konzernabschlussprüfungen gehören Sonderprüfungen und prüferische Durchsichten zum Kern unserer Prüfungsdienstleistungen bei AIOS.
Sonderprüfungen sind insbesondere Prüfungen auf Grundlage gesetzlicher oder anderer Regelungen und unterscheiden sich signifikant von regulären Jahresabschlussprüfungen.
Prüferische Durchsichten von Jahres- und Zwischenabschlüssen oder von Ausschnitten aus Finanzdaten gehören zum Kern unserer Tätigkeiten in der Wirtschaftsprüfung.
AIOS führt Prüfungsdienstleistungen auf Grundlage der deutschen Standards (IDW) und internationaler Prüfungsstandards (ISA) bei Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen und Branchen durch.
AIOS und Abschlussprüfung
Wirtschaftsprüfungsdienstleistungen sind die Kompetenz von AIOS. Die klassische Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen bieten wir für ein breites Spektrum von Branchen und Unternehmensgrößen an.
Traditionell sind wir Prüfungspartner des anspruchsvollen Mittelstands. Unsere ambitionierte Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen mündet in eine Berichterstattung mit den Hauptkomponenten Prüfungsbericht und der Zusammenfassung des Ergebnisses im Bestätigungsvermerk.
Kontaktieren Sie uns
AIOS ist immer erreichbar für Sie – kontaktieren Sie uns gern. Herr Matthias Giese steht Ihnen für Fragen zu Beratungsdienstleistungen und Herrn Marco Schneider für alle Prüfungsdienstleistungen zur Verfügung.
AIOS und die prüfungsnahen Dienstleistungen
Eine Ergänzung unserer Jahres- und Konzernabschlussprüfungen für Sie stellen prüfungsnahe Dienstleistungen dar, die in der Regel einerseits auf unserer detaillierten Unternehmenskenntnis und andererseits auf unseren Erfahrungen aus einer Vielzahl von Prüfungs- und Beratungsprojekten beruhen.
Dazu gehören Themen der rechnungslegungsnahen IT, Beschleunigung und prozessuale Qualitätsverbesserung bei der Jahresabschlussaufstellung, angemessene Controlling- und Berichterstattungssysteme, das interne Kontrollsystem, die interne Revision, das Risikomanagementsystem sowie weitere Themen rund um die Unternehmenscompliance.
AIOS und Steuern
Neben Audit und Wirtschaftsprüfung sowie den weiteren Beratungsleistungen umfasst das Angebotsportfolio der AIOS-Gruppe auch die klassische Steuerberatung, die in unserer Tochtergesellschaft AIOS Tax AG gebündelt ist.
Die AIOS Tax AG ist eine etablierte Steuerberatungsgesellschaft im Herzen von Berlin und arbeitet seit 25 Jahren mit Erfahrung und Kompetenz. Erstklassige Mitarbeiter erbringen hochqualifizierte Leistungen für Sie. Umfassende Informationen über das Angebot und die Kompetenzen der AIOS Tax AG sind auf ihrer Website zusammengefasst: www.aiostax.com.
FAQs
AIOS erhöht mit Wirtschaftsprüfungsdienstleistungen Sicherheit und Glaubwürdigkeit Ihrer Finanzdaten
AIOS ist eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die sich durch langjährige Aktivität im Bereich Audit eine hohe Kompetenz bei Prüfungsdienstleistungen erarbeitetet hat. Eine wichtige Grundlage ist ein über Jahre gewachsenes stabiles Team von Experten, die über fundiertes Fachwissen und konkrete Prüfungserfahrung verfügen. AIOS wendet erprobte, angemessene Prüfungsinstrumente an, verfügt über eine IT-Ausstattung und Kollaborationstools, um Prüfungen weitestgehend digitalisiert durchzuführen. Unsere technologie- und datengetriebenen Ansätze ermöglichen es uns, tiefgreifende Analysen durchzuführen und präzise Ergebnisse zu liefern. Bei AIOS legen wir großen Wert auf Integrität, Transparenz und Qualität. Unser jeweils maßgeschneiderter Prüfungsansatz ist darauf ausgerichtet, für die einzelne Prüfung eine hinreichende Prüfungssicherheit zu erreichen.
Abschluss- und Konzernabschlussprüfung sind für Kapitalgesellschaften in Deutschland im Handelsgesetzbuch (HGB) und für große Personenhandelsgesellschaften und Einzelunternehmen im Publizitätsgesetz (PublG) geregelt. Besondere Regelung für Abschluss- und Konzernabschlussprüfung gibt es darüber hinaus für weitere Rechtsformen wie Genossenschaften oder Branchenunternehmen wie Kreditinstitute. Abschluss- und Konzernabschlussprüfung sind bezüglich Prüfungsumfang und -tiefe sowie die Berichterstattung grundsätzlich geregelt.
Die im HGB nicht umfassend geregelten Einzelsachverhalte werden durch Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) in Verantwortung des Berufsstands ergänzt. Eine prüferische Durchsicht ist in der Regel eine „abgespeckte“ Version der Abschlussprüfung. Prüfungsumfang und -tiefe sowie die Berichterstattung bei einer prüferischen Durchsicht sind nicht gesetzlich geregelt, sondern werden individuell für den Einzelfall vereinbart. Zwar gibt es seitens des IDW und auch im internationalen Kontext Hinweise, diese sind aber eben nur Hinweise für Gestaltungsmöglichkeiten des Auftragsverhältnisses.
Die typische prüferische Durchsicht kann regelmäßig schneller und kostengünstiger durchgeführt werden, bietet jedoch nicht die gleiche Sicherheit wie eine Abschlussprüfung. Beide Verfahren haben ihre eigene Bedeutung und werden je nach den Anforderungen des Unternehmens oder der Stakeholder ausgewählt.
Sonderprüfungen sind Prüfungsdienstleistungen, die nicht Jahres- oder Konzernabschlussprüfungen oder prüferische Durchsichten sind, aber auf einer regulatorischen Grundlage beruhen und Kompetenzen erfordern, die üblicherweise auch bei Jahresabschlussprüfungen oder prüferische Durchsichten erforderlich sind. Typische Fälle sind hier Gründungsvorgänge für Kapitalgesellschaften, die nicht nur mit Zahlungsmitteln erfolgen oder Umwandlungsvorgänge nach dem Umwandlungsgesetz oder auch Prüfungen nach dem Aktiengesetz. Hierbei werden spezifische Fragestellungen adressiert, die in der Überprüfung von Geschäftsvorfällen, Kapitalmaßnahmen oder der Einhaltung bestimmter Vorschriften bestehen können.
Prüfungsnahe Dienstleistungen sind fakultative Dienstleistungen, die basierend auf der Expertise des Abschlussprüfers erbracht werden, aber nicht Gegenstand des üblichen Prüfungsprozesses sind. Dabei fließen die Unternehmenskenntnis des Abschlussprüfers und des Prüfungsteams mit den Erfahrungen aus einer Vielzahl von Prüfungs- und Beratungsprojekten zusammen und münden in Beratungsansätze, die die Compliance erhöhen, den Digitalisierungs- und Automatisierungsgrad im Finanz- und Rechnungswesen erhöhen, abschlussnahe Prozesse beschleunigen und/oder effizienter gestalten. Das kann unter anderem die rechnungslegungsnahe IT, Beschleunigung und prozessuale Qualitätsverbesserung bei der Jahresabschlussaufstellung, angemessene Controlling- und Berichterstattungssysteme, das interne Kontrollsystem, die interne Revision, das Risikomanagementsystem sowie weitere Themen rund um die Unternehmenscompliance umfassen.
Wirtschaftsprüfer unterliegen als kammergebundener Berufsstand anspruchsvollen Auflagen, die eine hohe Qualität der Berufsausübung und auch eine hohe persönliche Integrität der Berufsträger sicherstellen sollen.
Dementsprechend sind zu beachten (Aufzählung ist eine Auswahl):
- die Wirtschaftsprüferordnung (WPO), ergänzt durch die Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung und die Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung,
- die Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer ,
- Interpretationen der Regelvorgaben durch das Institut der Wirtschaftsprüfer als Auslegungshilfen bei Praxisorganisation, Rechnungslegung oder unterschiedlichen Auftragsarten oder
- internationale Berufsgrundsätze (IFAC) oder Prüfungsregelungen (ISA) neben internationalen Rechnungslegungsstandards wie den IFRS.
Die Wirtschaftsprüferkammer „wacht“ über die Einhaltung der Berufsregeln durch die Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Die Jahresabschlussprüfung ist im Handelsgesetzbuch, den §§ 316 ff. HGB geregelt, welches unter anderem die Pflicht zur Abschlussprüfung für bestimmte Unternehmen vorschreibt, aber auch das Verhalten des Abschlussprüfers.
Diese Regelungen sollen gewährleisten, dass sich einerseits der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer in vielerlei Hinsicht angemessen verhält und die Kerndienstleistung Abschlussprüfung objektiv, unabhängig und im Einklang mit anerkannten Standards durchgeführt wird.
Die durch Wirtschaftsprüfer beziehungsweise Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchzuführenden Prüfungsleistungen spielten und spielen für Unternehmen in verschiedenen Phasen der Unternehmensentwicklung eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Unternehmensfinanzierung. Durch den Audit-Prozess und eine angemessene Berichterstattung erlangen die Jahres- und Konzernabschlüsse, die Zwischenberichte etc. eine höhere Integrität und damit Glaubwürdigkeit für externe Kapitalgeber. Eine qualitativ hochwertige Abschlussprüfung soll auch Risiken aufdecken und Empfehlungen zur Verbesserung der rechnungslegungsnahen Prozesse bezüglich Regeleinhaltung und Effizienz geben. Die höhere Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung eines Unternehmens stärkt allgemein das Vertrauen potenzieller Investoren, Kreditgeber und anderer Stakeholder und ermöglicht die Erlangung besserer Konditionen bei Finanzierungsverhandlungen. Kurz gesagt, durch geprüfte, transparente und verlässliche Finanzinformationen, können Unternehmen leichter Zugang zu Finanzierungsquellen bis hin zu öffentlichen Kapitalmärkten erhalten.