Mandanteninformation Mai 2022

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Mandanteninformation Mai 2022

In dieser Ausgabe, kurz zusammengefasst:

Einkommensteuer

  • Billigkeitsregelungen: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
  • Für statistische Berechnungen eines Statikers keine Steuerermäßigung
  • Unwetterschäden steuerlich geltend machen
  • Zur Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Kryptowährungen
  • Insolvenzverwaltervergütung als außerordentliche Belastung?
  • Betrieb einer Reithalle – Liebhaberei?
  • Zahlungen zur Wiederauffüllung einer Rentenanwartschaft einkommensteuerlich zu berücksichtigen?
  • Zweitwohnung am gleichen Beschäftigungsort – Keine doppelte Haushaltsführung
  • Zur Steuerfreiheit eines Altersteilzeit-Aufstockungsbetrags

Lohnsteuer

  • Erstattung von Parkgebühren an Arbeitnehmer als Arbeitslohn

Erbschaftsteuer

  • Kann man Steuerschulden auch mit Sachwerten bezahlen?

Arbeitsrecht

  • Zur Rechtswirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses per WhatsApp