Corona-Hilfen für Selbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen

Corona-Hilfen für Selbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen

Damit Selbständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen jetzt nicht die Puste ausgeht, haben die Bundes- und Länderregierungen umfangreiche Maßnahmenpakete als Schutzschirm für die Wirtschaft auf den Weg gebracht. Wo man jetztFördermittel zur Stützung und Liquiditätssicherung erhalten kann, zeigen wir Ihnen kurz auf:

 

Soforthilfen für Kleinstfirmen sowie Solo-Selbstständige (Nicht rückzahlbare Zuschüsse)

Musiker, Fotografen, Physiotherapeuten etc.: Diese Hilfen variieren in der Höhe der Förderung als auch den Zugangsbedingungen von Bundesland zu Bundesland und bewegen sich derzeit zwischen 5.000 (bis zu 5 Mitarbeiter) und 60.000 Euro (bis 100 Mitarbeiter). Diese können durch Bundesmittel noch aufgestockt und für einen Zeitraum von 3 Monaten gewährt werden. Nach Ablauf dieser Frist soll auch eine erneute Antragstellung möglich sein. Zur Prüfung, inwieweit Ihr Unternehmen diese Kriterien erfüllt, müssen die Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes herangezogen werden. Die Mittel können beantragt werden für:

  • Bundesmittel: ausschließlich laufende Betriebskosten (Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä.)
  • Landesmittel: Betriebskosten und Personalkosten (eigenes Gehalt sowie Gehälter für Beschäftigte)

Anbei auszugsweise einige Links und Hinweise zur Antragstellung. Folgende Angaben müssen bei der Beantragung der Zuschüsse bereitgehalten werden:

  • Name, Straße, PLZ, Rechtsform der Firma
  • Ausweisdokument
  • Steuer-ID
  • Bankverbindung der Firma
  • Wenn vorhanden: Umsatzsteuer-ID

 

Bund

Die Zuschüsse des Bundes zu der Soforthilfe ergänzen die jeweiligen Landesprogramme. Über die jeweiligen Landesportale können Unternehmer bzw. Unternehmen folgende zusätzliche Förderungen aus Bundesmitteln beantragen:

  • Unternehmen bis 5 Beschäftige weitere Zuschüsse bis zu 9.000.- Euro aus Bundesmitteln
  • Unternehmen bis 10 Beschäftige weitere Zuschüsse bis zu 15.000.- Euro aus Bundesmitteln

 

Länder

Für die einzelnen Länder finden Sie jeweils einen Link.

 

Liquiditätshilfen (Darlehen / Kredite)

Liquiditätshilfen Berlin – Rettungspaket Corona-Soforthilfe

  • Rettungsbeihilfen mit einer Laufzeit von 2 Jahren
  • Zinslose Darlehen bis 500 TEUR
  • Selbstschuldnerische Bürgschaft in Darlehenshöhe obligatorisch

Mehr Informationen unter: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/liquiditaetshilfen-berlin.html

 

KfW Unternehmerkredite

  • Finanzierung über die Hausbank (80-90% Risikoübernahme durch die KfW)
  • Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfolgt eine 90% Risikoübernahme gegenüber der Hausbank. 100% Kreditrückzahlung und Haftung durch den Kreditnehmer.
  • Zinssatz zwischen 1 und 1,46% je nach Bonität für kleine und mittlere Unternehmen

Mehr Informationen unter: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

 

Kurzarbeitergeld (KUG)

Erleichterte Bedingungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld KUG. Eine Beantragung ist möglich. Zu den Einzelheiten verweisen wir auf unseren KUG Newsletter vom 18. März 2020 „Regelung wegen Corona–Krise, der ebenfalls auf dieser Website zu finden ist.

 

Steuern

  • Zinslose Steuerstundung fälliger Steuerzahlungen für Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer) des Steuerpflichtigen, soweit eine Geschäftsbeeinträchtigung durch die Corona Pandemie vorliegt. In begründeten Ausnahmefällen gilt dies auch für die Lohnsteuer.
  • Herabsetzung von Sondervorauszahlungen zur Umsatzsteuer auf 0.-EUR bei Beibehaltung der Dauerfristverlängerung
  • Herabsetzung von Steuervorauszahlungen
  • Erlass von Säumnis- und Verspätungszuschlägen
  • Vollstreckungsschutz bis zum 31. Dezember 2020 für Steuerpflichtige soweit eine Geschäftsbeeinträchtigung durch die Corona Pandemie vorliegt.

 

Erleichterte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Soweit der Unternehmer trotz Beantragung bzw. Inanspruchnahme der vorstehenden Erleichterungen und Hilfen nicht in der Lage ist, die fälligen Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen, kann eine Stundung für die Monate März und April 2020 beantragt werden.

Mehr Informationen unter: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2020/PM_2020-03-25_Beitragsstundungen.pdf

 

Unsere Beratung für Sie:

Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung dieser Mittel benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Steuerberater bzw. schicken Sie uns eine Kontaktanfrage, wenn Sie noch kein Mandant unserer Kanzlei sein sollten.