Blitzlicht 02/2017

Alle Mandanteninformationen

Blitzlicht 02/2017

In dieser Ausgabe, kurz zusammengefasst:

Personal/Entgelt

  • Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte bei einem Arbeitnehmer
  • Unwirksame Kündigung bei Arbeitnehmerüberwachung mit Keylogger
  • Sachgrundlose Befristung für fünf Jahre – per Tarifvertrag wirksam

Unternehmer/Unternehmen

  • Verdeckte Gewinnausschüttung bei nicht kostendeckender Vermietung eines Einfamilienhauses an den Gesellschafter

Mieter/Vermieter

  • Erneuerung einer Einbauküche in vermieteter Wohnung nur über Abschreibung abziehbar
  • Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage müssen nach der Heizkostenverordnung verteilt werden
  • Kein Recht auf „Abwohnen“ der Mietkaution

Abgabenordnung

  • Wahlrechte bei Pauschalierung der Steuer auf Sachzuwendungen können getrennt ausgeübt werden

Natürliche Personen

  • Doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen ist verfassungswidrig
  • Berücksichtigung des Selbstbehalts bei einer privaten Krankenversicherung nur als außergewöhnliche Belastung möglich

Sonstiges

  • Wertersatzpflicht des Käufers beim Widerruf im Fernabsatzverkehr
  • Bundesgerichtshof stärkt Beweislage des Käufers für Mängel in den ersten sechs Monaten