Blitzlicht 01/2017

Alle Mandanteninformationen

Blitzlicht 01/2017

In dieser Ausgabe, kurz zusammengefasst:

Unternehmer/Unternehmen

  • Neue Anforderungen an Kassensysteme ab 1. Januar 2017

Natürliche Personen

  • Einem Dozenten zur Verfügung stehender Laborraum ist kein Arbeitsplatz
  • Vermeidung privater Veräußerungsgeschäfte durch Wohnungsüberlassung an Kinder nur, solange Kinderfreibetrag gewährt wird
  • Häusliche Pflege ist auch bei Betreuung durch nicht besonders ausgebildetes Personal als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig

Mieter/Vermieter

  • Defekte Telefonleitung berechtigt zur Mietminderung
  • Wahl eines WEG-Verwalters ohne Festlegung des Bestellzeitraums ist unwirksam
  • Anschaffungsnahe Herstellungskosten liegen auch bei Austausch von Heizkörpern vor

Umsatzsteuer

  • Unterschiedliche Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden hinsichtlich Herstellungs- und Erhaltungsaufwand
  • Umsatzsteuerfreie Unterrichtsleistungen

Sonstiges

  • EuGH verneint die Störerhaftung von WLAN-Anbietern
  • Urheberrechtsverletzung durch Setzen eines Hyperlinks