Blitzlicht 03/2018

Alle Mandanteninformationen

Blitzlicht 03/2018

In dieser Ausgabe, kurz zusammengefasst:

aus dem Inhalt im März 2018

Einkommensteuer

  • Kosten der Unterbringung im Altersheim: Doppelter Abzug der Haushaltsersparnis bei Ehegatten

Umsatzsteuer

  • Haftung des Leistungsempfängers für vom Leistungserbringer nicht abgeführte Umsatzsteuer
  • Für Vorsteuerzwecke zu beachten: Frist zur Zuordnungsentscheidung von gemischt genutzten Leistungen zum Unternehmen endet am 31. Mai

Unternehmer/Unternehmen

  • Eindeutigkeit und Überversorgung bei Pensionszusagen
  • Fünftelregelung bei durch Verzicht auf Pensionsanwartschaft als zu­geflossen geltendem Arbeitslohn

Mieter/Vermieter

  • Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

Erbschaftsteuer

  • Verzicht auf Vergütungsersatzan­spruch als freigebige Zuwendung

Arbeitnehmer/Arbeitgeber

  • Zuflusszeitpunkt bei Arbeitslohn aus Beiträgen des Arbeitgebers zu einer Direktversicherung

Sonstiges

  • Staatlich geförderte Altersvorsor­gevermögen aus Riester-Renten sind nicht pfändbar