Unternehmensbewertung
Wir sind Ihr spezialisierter Kontakt für anspruchsvolle und komplexe Unternehmensbewertungen
Einer der Begründer der modernen deutschen Unternehmensbewertungslehre, Adolf G. Moxter prägte die These: „Bewerten heißt vergleichen“. Diesem Grundsatz fühlen wir uns besonders verpflichtet.
Was uns ausmacht
Es gibt zahlreiche Gründe und Anlässe, die eine Unternehmensbewertung notwendig machen. Als Berater oder neutrale Gutachter übernehmen unsere Bewertungsspezialisten anspruchsvolle und komplexe Unternehmensbewertungen im Rahmen von Transaktionen, Umstrukturierungen oder vor dem Hintergrund gesellschaftsrechtlicher, steuerlicher oder rechnungslegungsbezogener Bewertungsanlässe. Wir unterstützen auch bei der Bestimmung von Wertindikationen für Unternehmen und bei der Würdigung von Transaktionspreisen.
Wir sind AIOS
Als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Certified Valuation Analysts (CVA) sind unsere Bewertungsexperten hervorragend ausgebildet und hochmotiviert. Partnerschaftlich beraten wir Sie gerne!
Bewertungen im Rahmen von Transaktionen
Zu unserem Portfolio gehören Bewertungsdienstleistungen bei Transaktionen, wie etwa zur angemessenen Kaufpreisfindung auf Käufer- oder Verkäuferseite, zur Kaufpreisaufteilung für handelsrechtliche und steuerliche Zwecke (Purchase Price Allocations – PPA) oder die Bewertung materieller und immaterieller Vermögenswerte.
Auch die Immobilienbewertung für Bilanzierungszwecke nach HGB und IFRS gehört zu unserem Angebot.
Wertermittlung mittels anerkannter Bewertungsverfahren
Wir analysieren qualitative und quantitative Werttreiber anhand der Planungsannahmen. Auf dieser Grundlage ermitteln wir Wertbandbreiten unter Einsatz integrierter Planungsmodelle und nutzen dafür Sensitivitäts- und Szenarioanalysen sowie Simulationsverfahren.
Für die Ableitung von Unternehmenswerten verwenden wir anerkannte Bewertungsverfahren, die dem aktuellen Stand der Kapitalmarkt- und Bewertungstheorie entsprechen.
Zu den eingesetzten Bewertungsmethoden gehören verschiedene Ausprägungen des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens (DCF-Verfahren), bspw. das WACC-Verfahren, das Flow-to-Equity-Verfahren (FtE-Verfahren) oder das Adjusted-Present-Value-Verfahren (APV-Verfahren), insbesondere für rechtlich geprägte Bewertungen das Ertragswertverfahren, sowie Multiplikatorverfahren zur Wertplausibilisierung. Bei der Bewertung einzelner Vermögensgegenstände, insbesondere der immer relevanter werdenden immateriellen Werte, setzen wir das aktuelle Methodenportfolio auf Basis eines reichen Erfahrungsschatzes ein.
Wir verfügen über besondere Erfahrungen bei der Bewertung von Unternehmen oder Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht sowie von Unternehmen in Gesundheitswesen, Betreuung oder Pflege.
Wir sind AIOS
Unsere Experten sind immer für Sie da.
Ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort in Berlin.
Immobilienbewertung:
Ihr Schlüssel zum Erfolg
AIOS ist Ihr vertrauenswürdiger Partner für professionelle Immobilienbewertung. Unser Ziel ist es, Ihnen präzise und marktgerechte Bewertungen zu bieten, die den wahren Wert Ihrer Immobilie widerspiegeln. Mit jahrelanger Erfahrung und fundiertem Fachwissen unterstützen wir Sie beim Kauf, Verkauf oder der Entwicklung von Immobilienprojekten. Unsere Experten nutzen modernste Methoden und aktuelle Marktdaten, um Ihnen detaillierte und zuverlässige Bewertungen zu liefern. Egal, ob Wohn- oder Gewerbeimmobilien, HGB oder IFRS – bei uns erhalten Sie maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele berücksichtigen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und machen Sie den ersten Schritt zu Ihrem Immobilienerfolg.
Werthaltigkeitstests für bilanzielle Zwecke
Auf Grundlage unserer Expertise in der Ermittlung beizulegender Werte von Beteiligungen führen wir für unsere Mandanten Werthaltigkeitstests, insbesondere für Geschäftsanteile oder Unternehmensbereiche, sogenannte Impairment-Tests, nach IFRS (IAS 36) und HGB (IDW RS HFA 10) durch. Im Zusammenhang mit der Aufstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen kalkulieren wir mittels üblicher Verfahren zur Ermittlung des Zukunftserfolgswertes den beizulegenden Wert von Beteiligungen und unterstützen bei der Klärung damit verbundener bilanzieller Konsequenzen.
Bilanzielle Abbildung eines Unternehmenserwerbs: Kaufpreisallokation – PPA
Der bei einer Unternehmensakquisition gezahlte Kaufpreis ist im Konzernabschluss auf die erworbenen Vermögensgegenstände und Schulden aufzuteilen und der erworbene Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) zu bestimmen. Das geschieht bei der sog. Kaufpreisallokation (Purchase Price Allocation – PPA).
Die Durchführung einer PPA bedarf großer Erfahrung, Fachkompetenz und nicht zuletzt erheblicher Ressourcen. AIOS begleitet Sie bei der effizienten Durchführung der PPA.
Bewertungen nicht gewinnorientierter Einrichtungen – insbesondere gemeinnütziger Unternehmen
Die Bewertung von Unternehmen, deren Zweck nicht die Gewinnerzielung, sondern zum Beispiel die Erfüllung gemeinnütziger, mildtätiger oder ähnlicher Zwecke ist, bedarf einer besonderen Herangehensweise. Hier sind vor allem auch steuerliche Aspekte, wie der Gemeinnützigkeitsstatus, zu berücksichtigen.
Die hierfür notwendige Expertise haben wir in einer Vielzahl von Bewertungen, Planungen, im Rahmen von Due-Diligence-Prozessen für Unternehmenserwerbe sowie bei Aufstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen gemeinnütziger Unternehmen, insbesondere in der Gesundheitswirtschaft, gesammelt.
Bewertungen von Unternehmen im Gesundheitswesen
Unternehmen in der Gesundheitswirtschaft agieren in Deutschland in einem besonders engmaschig regulierten Markt mit vielen staatlichen und halbstaatlichen Akteuren und einer Vielzahl von spezifischen Einnahmequellen. Hierzu können Einrichtungen der stationären und ambulanten Krankenversorgung, aber auch der Altenpflege und Kindererziehung gezählt werden. Zudem sind diese Unternehmen in Deutschland zu einem wesentlichen Teil nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet, sondern beispielsweise gemeinnützig.
Neben den Kenntnissen der Bewertungstechnik und des oft besonderen steuerlichen Status aufgrund der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht, spielen für Unternehmensbewertungen in diesen Bereichen daher auch Kenntnisse über die Besonderheiten bei der Einnahmengenerierung sowie der Tätigkeitsdurchführung eine besondere Rolle.
Gutachterliche Tätigkeiten
Gesetzlich oder gerichtlich angeordnete Gutachtertätigkeiten sind ein weiteres Tätigkeitsfeld im Bereich der Bewertungen. Hier werden wir zum Beispiel als Werthaltigkeitsprüfer bei Sacheinlagen oder als gerichtlicher Schiedsgutachter bestellt.
Werthaltigkeitsprüfung von Sacheinlagen
Unsere Tätigkeit als gerichtlich bestellter Gutachter beruht auf einer Bestellung durch das jeweils zuständige Gericht. Dort hat der bestellte Gutachter als Werthaltigkeitsprüfer bei Sacheinlagen (zum Beispiel in Form von Geschäftsanteilen) festzustellen, ob der Wert dieser einzubringenden Vermögenswerte zumindest den Wert des neu geschaffenen gezeichneten Kapitals erreicht.
Dafür nutzen wir die üblichen anerkannten Methoden der Unternehmensbewertung, wie das Ertragswertverfahren oder das Discounted-Cash-Flow-Verfahren. Maßnahmen zur marktnahen Plausibilisierung der ermittelten Unternehmenswerte ergänzen die Bewertung.
Ermittlung von Abfindungswerten
Bewertungen zur Ermittlung von Abfindungswerten sind, im Hinblick auf die Bewertungstechnik und die Bestellung durch das Gericht, den Werthaltigkeitsprüfungen ähnlich. Im Rahmen sogenannter „Squeeze-Outs“ ermitteln wir die Abfindungen für zwangsweise ausscheidende Aktionäre nach Überschreiten bestimmter Anteilshöhen durch Mehrheitsaktionäre.
AIOS verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei Wertfindungen und Wertüberprüfungen für diese Kapitalmaßnahmen und der oftmals in Gesellschaftsverträgen festgelegten Ermittlung des Abfindungswertes für ausscheidende Gesellschafter.
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FAQs zum Thema Unternehmensbewertungen
Hier finden Sie Antworten auf typische Fragen
Der Wert eines Unternehmens ergibt sich aus dem Nutzen, den das Unternehmen insbesondere aufgrund seiner im Bewertungszeitpunkt vorhandenen materiellen Substanz, seiner Innovationskraft, seiner Produkte und Stellung am Markt, seiner inneren Organisation sowie seines Managements in Zukunft unter Aufrechterhaltung der Unternehmenssubstanz erbringen kann. Dieser zukünftige Nutzen einer Unternehmung, der sich im Zusammenwirken der die Ertragskraft beeinflussenden Faktoren ergibt, zeigt sich im Ertrag, der in der auf den Bewertungsstichtag folgenden Zukunft zu erwarten ist. Der Wert eines Unternehmens bestimmt sich damit unter der Voraussetzung ausschließlich finanzieller Ziele als Zukunftserfolgswert durch den Barwert der mit dem Eigentum an dem Unternehmen verbundenen Nettozuflüsse an die Unternehmenseigner.
Die Wertermittlung erfolgt grundsätzlich unter der Annahme der Fortführung des Unternehmens. Zur Ableitung des Barwerts der finanziellen Überschüsse werden Kapitalkosten verwendet, welche die Rendite aus einer zur Investition in das zu bewertende Unternehmen adäquaten Alternativanlage repräsentieren. Demnach wird der objektivierte Wert des Unternehmens allein aus seiner Ertragskraft, d.h. seiner Eigenschaft, finanzielle Überschüsse für die Unternehmenseigner zu erwirtschaften, abgeleitet. Der Zukunftserfolgswert hängt in erster Linie von der Fähigkeit des Unternehmens ab, finanzielle Überschüsse zu erwirtschaften. Eine Unternehmensbewertung setzt daher die Prognose der entziehbaren künftigen finanziellen Überschüsse des Unternehmens voraus.
Der Wert des Eigenkapitals lässt sich daher direkt durch Netto-Kapitalisierung anhand der sogenannten Ertragswert-Methode bzw. des Flow-to-Equity-Ansatzes als eine Variante der Discounted-Cash-Flow- (DCF-) Methode ermitteln (sog. „Equity“-Ansätze“). Alternativ kann der Wert des Eigenkapitals auch indirekt durch Brutto-Kapitalisierung nach dem Konzept der durchschnittlichen gewogenen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital – WACC) mit dem sog. WACC-Ansatz, dem Adjusted Present Value-Ansatz oder dem Total-Cashflow-Ansatz (TCF-Ansatz) ermittelt werden (sog. „Entity-Ansätze“). Sachverhalte, die im Rahmen der Zukunftserfolgswertermittlung nicht oder nur unvollständig abgebildet werden können, sind grundsätzlich gesondert zu bewerten und dem Zukunftserfolgswert mindernd oder erhöhend hinzuzurechnen.
Erweist es sich insgesamt gegenüber der Unternehmensfortführung als vorteilhafter, die in dem Unternehmen vorhandenen einzelnen Vermögensteile oder in sich geschlossene Betriebsteile gesondert zu veräußern, ist grundsätzlich die Summe der dadurch erzielbaren Nettoerlöse als Liquidationswert zu berücksichtigen, sofern dem nicht rechtliche oder tatsächliche Zwänge entgegenstehen. Der Liquidationswert des Unternehmens bildet somit eine Wertuntergrenze für den Unternehmenswert.
In der Bewertungspraxis ist es – insbesondere bei beschränkten Informationen über das zu bewertende Unternehmen – nicht unüblich, im Rahmen einer vergleichenden Marktbewertung indikative Unternehmenswerte oder Wertbandbreiten mittels Ergebnismultiplikatoren zu bestimmen, die auf am Kapitalmarkt zustande gekommenen Preisen und im Rahmen von Preisbildungen verarbeiteten Informationen beruhen. Ein Multiplikator bildet dabei das Verhältnis einer Bezugsgröße wie Erfolgs- oder Bestandsgrößen oder branchenspezifischer Kennzahlen zum Marktwert eines Unternehmens ab. Die Multiplikator-Methode stellt eine vergleichende Marktbewertung dar. Demnach ergibt sich der Wert des Unternehmens als Produkt einer Bezugsgröße (häufig Umsatz- oder Ergebnisgrößen) des Unternehmens mit dem entsprechenden Multiplikator, welcher regelmäßig von geeigneten Vergleichsunternehmen abgeleitet wird.
Es gibt vielfältige Anlässe für Unternehmensbewertungen. Sie können jedoch in vier Hauptkategorien unterteilt werden:
- Bewertungen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen:
- Kauf/Verkauf von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen
- Ein-/Austritt von Gesellschaftern, zum Beispiel im Rahmen von Kapitalerhöhungen oder Börsengängen
- Abfindungen und Abfindungsklauseln
- Bewertungen aufgrund gesellschaftsrechtlicher Regelungen:
- Umwandlungen, zum Beispiel Verschmelzung oder Spaltung
- aktienrechtliche Vorschriften, zum Beispiel Abfindungen von Minderheitsaktionären im Rahmen eines Squeeze-out, bei Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags oder bei Sacheinlagen
- Bewertungen aufgrund sonstiger gesetzlicher Regelungen:
- steuerliche Anlässe, zum Beispiel im Rahmen der Erbschafts- oder Schenkungssteuer
- familienrechtliche Anlässe, zum Beispiel im Rahmen des Zugewinnausgleichs oder bei Erbauseinandersetzungen
- Bewertungen aus sonstigen Gründen:
- Bewertungen im Rahmen des (Konzern-) Jahresabschlusses, z.B. Bewertungen von Beteiligungen, Purchase Price Allocations oder Impairment Tests
- Beteiligungsbewertung nach Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
- Bewertungen im Rahmen wertorientierter Unternehmensführung
- Bewertungen als gerichtlicher Sachverständiger oder Schiedsgutachter
- Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände, zum Beispiel Marken, Kundenstamm oder Technologien
Die Art des zu ermittelnden Unternehmenswerts (zum Beispiel subjektiver Unternehmenswert, objektivierter Unternehmenswert, Marktwert, Fair Value, etc.) kann dabei je nach Bewertungsanlass divergieren.
Die Dauer einer Unternehmensbewertung kann in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren variieren, einschließlich des Zwecks der Bewertung, der Größe und Komplexität des zu bewertenden Unternehmens, der verfügbaren Daten und Informationen sowie der gewählten Bewertungsmethode. Hier sind einige Faktoren, die die Dauer beeinflussen können:
- Bewertungszweck: Je nachdem, warum die Bewertung durchgeführt wird – sei es für den Verkauf des Unternehmens, für eine Fusion, für eine Investitionsentscheidung oder andere Zwecke – kann der Zeitaufwand variieren.
- Größe und Komplexität des Unternehmens: Größere Unternehmen oder solche mit komplexen Geschäftsmodellen erfordern oft mehr Zeit für die Analyse und Datenerhebung.
- Datenverfügbarkeit: Die Verfügbarkeit der erforderlichen finanziellen und betrieblichen Daten kann die Dauer der Bewertung beeinflussen. Wenn Daten leicht verfügbar sind, kann die Bewertung schneller abgeschlossen werden.
- Art der Bewertungsmethode: Einige Bewertungsmethoden erfordern mehr Zeit und Daten als andere. Eine Discounted-Cash-Flow- (DCF)-Bewertung erfordert beispielsweise in der Regel umfangreichere Finanzprognosen und eine detailliertere Cashflow-Analyse als eine Bewertung mittels Multiplikatoren.
- Teamzusammensetzung: Ein erfahrenes Bewertungsteam kann die Bewertung möglicherweise schneller durchführen, da es mit den erforderlichen Analysen und Schätzungen vertraut ist.
- Komplexität der Analyse: Eine umfassende Analyse, die mehrere Bewertungsmethoden, Sensitivitätsanalysen und Szenario-Modellierungen umfasst, kann länger dauern als eine einfachere Bewertung.
In der Regel kann eine Unternehmensbewertung von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern. Eine einfache Bewertung für eine kleine Unternehmung könnte innerhalb weniger Wochen durchgeführt werden, während eine umfangreiche Bewertung für ein großes und komplexes Unternehmen mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.
Es ist ratsam, einen klaren Zeitrahmen und klare Erwartungen zu setzen, wenn eine Unternehmensbewertung in Auftrag gegeben wird. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Bewertungsspezialisten kann helfen, den Prozess effizienter zu gestalten.
Unternehmensbewertungen sind komplexe Prozesse, die sorgfältige Planung, Analyse und Abstimmung erfordern. Hier sind einige Schritte, die bei Unternehmensbewertungen zu berücksichtigen sind:
- Festlegung, Zieldefinition und Rahmen: Klärung des Zwecks der Bewertung, des Umfangs, der benötigten Daten und Informationen sowie der beteiligten Parteien.
- Datenbeschaffung: Erhebung der relevanten Daten und Informationen über das zu bewertende Unternehmen, einschließlich finanzieller Daten, Geschäftsmodelle, Verträge, Kundeninformationen usw.
- Auswahl Bewertungsmethode: Entscheidung basierend auf dem Bewertungszweck und den verfügbaren Daten, welche Methode zur Unternehmensbewertung verwendet werden soll.
- Datenanalyse und Modellierung: Durchführung einer gründlichen Datenanalyse und Modellierung, um den Unternehmenswert abzuschätzen. Dies kann quantitative (finanzielle Kennzahlen) und qualitative (Marktanalyse, Wettbewerbsposition) Aspekte umfassen.
- Sensitivitätsanalysen: Berücksichtigung verschiedener Szenarien und Variablen, um die Auswirkungen von Unsicherheiten auf die Bewertung zu verstehen.
- Dokumentation: Dokumentation des gesamten Bewertungsprozesses, der Annahmen, Methoden und Ergebnisse. Dies ist wichtig für Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
- Berichterstattung: Erstellung eines umfassenden Berichts, der die Bewertungsmethoden, Ergebnisse und Schlussfolgerungen darstellt. Die Form und der Umfang des Berichts können in Abhängigkeit von den Berichtsadressaten (zum Beispiel interne oder externe Interessengruppen) variieren.
Die Kosten für Unternehmensbewertungen können in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren stark variieren. Diese Faktoren umfassen den Zweck der Bewertung, die Größe und Komplexität des Unternehmens, die verwendete Bewertungsmethode, die verfügbaren Daten und Informationen sowie die Expertise der beteiligten Fachleute. Hier sind einige Punkte, die die Kosten beeinflussen können:
- Unternehmensgröße und -komplexität: Größere Unternehmen oder solche mit komplexen Geschäftsmodellen erfordern oft mehr Aufwand für die Datenerhebung, Analyse und Modellierung, was die Kosten erhöhen kann.
- Bewertungsmethode: Die gewählte Bewertungsmethode kann die Kosten beeinflussen. Einige Methoden erfordern mehr Daten und eine komplexere Analyse, was zu höheren Kosten führen kann.
- Datenverfügbarkeit: Die Verfügbarkeit der erforderlichen Daten kann die Zeit und Ressourcen beeinflussen, die für die Bewertung aufgewendet werden müssen. Wenn Daten schwer zu beschaffen sind, kann dies die Kosten erhöhen.
- Expertise: Die Erfahrung und Fachkompetenz des Bewerterteams können die Kosten beeinflussen. Erfahrene Bewertungsexperten können in der Regel höhere Honorare verlangen.
- Analyseumfang: Eine umfassendere Analyse mit Sensitivitätsanalysen, Szenario-Modellierung und umfassender Dokumentation kann zu höheren Kosten führen.
- Zweck der Bewertung: Der Zweck der Bewertung kann ebenfalls die Kosten beeinflussen. Eine Bewertung für den internen Gebrauch kann weniger aufwändig sein als eine Bewertung für eine potenzielle Investitionsentscheidung oder eine Transaktion.
- Zusätzliche Dienstleistungen: Falls neben der Bewertung zusätzliche Dienstleistungen wie rechtliche oder steuerliche Beratung erforderlich sind, können sich die Kosten entsprechend erhöhen.
„Price is what you pay, value is what you get“ (Warren Buffet)
Der Preis ist das Verhandlungsergebnis zweier Parteien im Rahmen einer Transaktion. Der Preis für Unternehmen und Unternehmensanteile bildet sich auf freien Kapitalmärkten aus Angebot und Nachfrage. Er wird wesentlich von der Nutzenschätzung (Grenznutzen) der jeweiligen Käufer und Verkäufer bestimmt und kann je nach dem mengenmäßigen Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage sowie den Einflussmöglichkeiten der Unternehmenseigner auf die Unternehmenspolitik (Alleineigentum, qualifizierte oder einfache Mehrheit, Sperrminorität oder Streubesitz) mehr oder weniger stark von dem Wert des gesamten Unternehmens oder dem quotalen Anteil am Unternehmensgesamtwert abweichen. Dieser kann sich – auch erheblich – vom Wert des Kaufobjekts unterscheiden.
Der im Rahmen einer Unternehmensbewertung ermittelte Wert ist darüber hinaus abhängig von der Art des Bewertungszwecks, der im Rahmen der Auftragserteilung an den Bewerter festgelegt werden muss, und damit der Funktion des Bewerters, um daraus die dem jeweiligen Bewertungszweck entsprechenden Annahmen und Ansätze herleiten zu können:
- Sachverständiger: bei einer Tätigkeit als neutraler Gutachter wird der Unternehmensbewerter den objektivierten Unternehmenswert im Sinne des IDW Standard „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ (IDW S 1) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, ermitteln, d.h. einen von den individuellen Wertvorstellungen betroffener Parteien unabhängigen Wert des Unternehmens.
- Berater: z.B. zur Unterstützung der Entscheidungsfindung ermittelt ein Unternehmensbewerter einen subjektiven Entscheidungswert, der bspw. angeben kann, was – unter Berücksichtigung der vorhandenen individuellen Möglichkeiten und Planungen – ein bestimmter Investor für ein Unternehmen höchstens anlegen darf (Preisobergrenze) oder ein Verkäufer mindestens verlangen muss (Preisuntergrenze), um seine ökonomische Situation durch die Transaktion nicht zu verschlechtern.
- Schiedsgutachter/Vermittler: im Rahmen einer Beauftragung als Schiedsgutachter oder Vermittler wird regelmäßig in einer Konfliktsituation unter Berücksichtigung der verschiedenen subjektiven Wertvorstellungen der Parteien ein Einigungswert ermittelt.
Zusammenfassend ist der Wert das Ergebnis einer methodischen Vorgehensweise, nämlich das Ergebnis einer Unternehmensbewertung, der Preis dagegen das Ergebnis einer taktischen Vorgehensweise, nämlich der Preisverhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer, deren individuelle Wertvorstellungen als Ausgangsbasis der Preisfindung dienen. Wert und Preis können somit identisch sein, müssen es aber nicht.